Organe

Geschäftsleitung (Vorstand)

(nach der Jahreshauptversammlung am 22.05.2019)

§ 10 (1) Die Geschäftsleitung der Gesellschaft besteht aus: a) einem Präsidenten, b) zwei Vizepräsidenten, c) zwei Sekretären, d) einem Schriftleiter, e) einem Kassier. Sie werden auf die Dauer von drei Jahren gewählt (Geschäftsordnung der Anthropologischen Gesellschaft in Wien, 13.4.2005).

Ausschussräte

(nach der Jahreshauptversammlung am 22.05.2019)

HR i.R. Dr. F. E. Barth

§ 10 (2) Der Ausschuss besteht aus der Geschäftsleitung und mindestens zwölf aus der Mitte der zahlenden Mitglieder gewählten Ausschussräten. Diese werden auf die Dauer von drei Jahren gewählt. Die Ausschussräte sind nach Ablauf ihrer Mandate wieder wählbar (Geschäftsordnung der Anthropologischen Gesellschaft in Wien, 13.4.2005).

Rechnungsprüfer

(nach der Jahreshauptversammlung am 22.05.2019)

Dr. med. Michael Bujatti

Maga Dr. DiplKauffr Jutta Leitner

§ 14. Die zwei Rechnungsprüfer werden jährlich von der Hauptversammlung gewählt. Sie dürfen weder der Geschäftsleitung noch dem Ausschuss der Gesellschaft angehören (Geschäftsordnung der Anthropologischen Gesellschaft in Wien, 13.4.2005).